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Riester-Förderung

Die sogenannten „Riester-Produkte“ sind von der betrieblichen Altersversorgung klar zu trennen, auch wenn sie ebenfalls der zweiten Schicht angehören. Bei diesen Produkten werden die Beiträge aus dem Nettoeinkommen nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben bezahlt. Im Gegenzug werden diese Verträge – bis zu bestimmten Obergrenzen – durch eine staatliche Zulage oder durch einen Abzug der Beiträge als Sonderausgaben bei der Steuererklärung gefördert.

Wenn die Beiträge aus dem individuell versteuerten Einkommen erbracht werden, kann die Riester-Förderung auch für bestimmte Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung in Anspruch genommen werden. In der Regel ist allerdings die Entgeltumwandlung, also die Umwandlung des unversteuerten Bruttoeinkommens ohne Riester-Förderung, vorteilhafter. Zudem muss beachtet werden, dass die Rentenleistung aus dem Riester-Vertrag im Alter sozialversicherungspflichtig ist (Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner), wenn der Vertrag im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung abgeschlossen wurde. Bei privaten Riester-Verträgen ist das hingegen nicht der Fall.

Allein die komplizierten Regeln für die Beantragung der Zulagen führen dazu, dass Riester-Verträge regelmäßig einen enormen Verwaltungsaufwand erfordern und die Beiträge daher von der Versicherung oder Bank mit hohen Kosten belastet werden. Die Zulagen verpuffen daher oft wirkungslos, da sie gerade einmal diesen Zusatzaufwand abdecken. Nicht zuletzt deshalb sind die Riester-Produkte häufig keine sinnvolle Alternative zur betrieblichen Altersversorgung.