Das Altersvorsorgesystem in Deutschland
Das System der Altersvorsorge in Deutschland ist komplex – und manchmal fällt es schwer, bei der Vielzahl der angebotenen Produkte und Varianten den Überblick zu behalten.Seitdem 2005 das Alterseinkünftegesetz in Kraft getreten ist, wird das Gesamtsystem der Altersvorsorge in drei sogenannte Schichten eingeteilt. Dieses Drei-Schichten-Modell hat das frühere Säulenmodell abgelöst. Wenn man diese Schichten kennt, fällt es leichter, die verschiedenen Produkte einzuordnen und seine Altersvorsorge ganz nach den persönlichen Bedürfnissen auszurichten.
Eine gut strukturierte persönliche Altersvorsorge sollte die Möglichkeiten aller drei Schichten ausnutzen. Die private Vorsorge ist hierbei eindeutig am flexibelsten, da diese Versicherungen und Kapitalanlagen später nicht zwingend für die Altersvorsorge verwendet werden müssen. Je nach Produkt kann auf die angesparten Gelder auch vorzeitig zurückgegriffen werden, etwa wenn eine größere Anschaffung ansteht. Allerdings wird die dritte Schicht vom Staat auch nicht gefördert, da bei diesen Produkten nicht unbedingt ein Bezug zur Altersvorsorge besteht. Deshalb ist es besonders wichtig, sich zu überlegen, welche Gelder man möglicherweise vorzeitig benötigt und welche langfristig fürs Alter reserviert sein dürfen. Denn nur bei dieser „reinen“ Altersvorsorge bestehen die attraktiven Möglichkeiten der staatlichen Förderung, die auf jeden Fall genutzt werden sollten.
Gerade diese staatliche Förderung macht die ersten beiden Schichten besonders attraktiv. Ziel des Gesetzgebers ist es, die Eigeninitiative zu fördern, um möglichst viele Menschen zu einer aktiven Altersvorsorge zu bewegen. Kein Arbeitnehmer sollte diese staatliche Förderung verschenken.
Die meisten Deutschen verfügen bereits zwangsläufig über eine Altersvorsorge der ersten Schicht: Arbeitnehmer haben gesetzliche Rentenansprüche, Beamte haben Ansprüche aus der Beamtenversorgung und Selbstständige haben häufig eine Basis-Rente („Rürup-Rente“) abgeschlossen.
Ein besonderes Augenmerk gilt daher der zweiten Schicht.
Wussten Sie schon …?
Die betriebliche Altersversorgung hat ihren Ursprung lange vor der gesetzlichen Rente, die 1889 von Reichskanzler Otto von Bismarck eingeführt wurde. Gesetzlich geregelt ist die betriebliche Altersversorgung erst seit 1974, als das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) eingeführt wurde.