https://www.mvm.ag/bav/grundlagen/arbeitsverhaeltnis-als-grundvoraussetzung.html
MVM

Arbeitsverhältnis als Grundvoraussetzung

Einer betrieblichen Altersversorgung muss grundsätzlich ein Arbeitsverhältnis zugrunde liegen. Zusagen können nur von einem Arbeitgeber an dessen Arbeitnehmer erteilt werden. Die Aufnahme anderer Personenkreise in die betriebliche Altersversorgung ist weder steuerlich noch sozialversicherungsrechtlich begünstigt; je nach gewählten Durchführungsweg kann hierdurch sogar das ganze Versorgungswerk in seinem Bestand gefährdet werden.

Eine Besonderheit gilt für die Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH: Da diese Personen arbeitsrechtlich in einem Anstellungsverhältnis zu ihrer eigenen Gesellschaft stehen, können sie unter bestimmten Voraussetzungen eine betriebliche Altersversorgung erhalten. Hierbei ist besonders darauf zu achten, dass die Zusage „fremdüblich“ ist – sie darf also weder unangemessen hoch sein, noch nach unangemessen kurzer Dienstzeit erteilt werden. Letztlich ist mit dieser Beurteilung stets ein gewisses Auslegungsrisiko verbunden. Gleiches gilt für Vorstände einer Aktiengesellschaft.

Zu beachten ist aber, dass für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer kein gesetzlicher Insolvenzschutz durch den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) – aber andererseits auch keine Beitragspflicht zum PSV – besteht, da das Betriebsrentengesetz für diesen Personenkreis nicht gilt. Ein Insolvenzschutz muss in diesen Fällen privatrechtlich hergestellt werden, etwa durch die Verpfändung einer Rückdeckungsanlage an den Gesellschafter-Geschäftsführer. Für diese Konstruktionen bieten wir eine Beratung durch unsere Vertragsanwälte nach individueller Vereinbarung an.

Unternehmer, also z.B. Gesellschafter einer Personengesellschaft oder Inhaber eines Einzelunternehmens, können hingegen grundsätzlich keine Zusage auf betriebliche Altersversorgung erhalten. Mit unserem eigenen Unterstützungskassenkonzept haben wir jedoch eine Möglichkeit geschaffen, durch die auch der Unternehmer mittelbar selbst profitieren kann.



Zur Sache

Man muss sich einen Stecken in der Jugend schneiden, damit man im Alter daran gehen kann.

Konfuzius
chinesischer Philosoph
(551-479 v. Chr.)