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Fragen und Antworten

An dieser Stelle beantworten wir Ihnen konkrete Fragen zu unserem Konzept. Allgemeine Fragen und Antworten zur betrieblichen Altersversorgung finden Sie hier. Sie haben noch Fragen, die wir auf unseren Seiten bisher nicht beantwortet haben? Dann schreiben Sie uns über unser Online-Formular. Unsere Antworten veröffentlichen wir hier.

Muss das Unternehmen für die erteilten Zusagen Rückstellungen in seiner Bilanz ausweisen?

Nein. Da die betriebliche Altersversorgung über die Unterstützungskasse und damit über einen externen Versorgungsträger durchgeführt wird, brauchen für die Zusagen keine Bilanzrückstellungen gebildet zu werden.

Muss das Unternehmen zwingend in jedem Jahr eine Zuwendung an die Unterstützungskasse leisten?

Nein. Die nach § 4d EStG zulässige Zuwendung stellt grundsätzlich eine Obergrenze dar, die auch unterschritten werden kann. So können in einzelnen Jahren die Zuwendungen auch in geringerer Höhe geleistet oder ganz unterlassen werden. Die Zuwendungen können damit an die wirtschaftliche Situation des Unternehmens angepasst werden. Diese Flexibilität bietet Ihnen nur die pauschaldotierte Unterstützungskasse.

Was passiert mit den Zuwendungen an die Unterstützungskasse?

Die Zuwendungen werden dem Unternehmen unmittelbar als Darlehen zurückgezahlt. Damit verbleiben die Mittel für die betriebliche Altersversorgung dauerhaft im Betrieb und fließen erst bei Renteneintritt eines Arbeitnehmers in Form einer Darlehenstilgung wieder ab. Das Unternehmen kann damit über einen sehr langen Zeitraum mit diesen Geldern wirtschaften.

Welche Kosten fallen für Ihre Lösung an?

Für die Einrichtung und Verwaltung der Unterstützungskasse berechnen wir dem Arbeitgeber ein transparentes Honorar nach unserer Leistungsbeschreibung und unserem aktuellen Tarifblatt. Die genaue Höhe der anfallenden Honorare hängt von der Mitarbeiterzahl und den konkret erteilten Zusagen ab. Für Sie besteht dabei volle Planungssicherheit, da wir die zu erwartenden Gebühren bereits in unserer Modellberechnung offen ausweisen.

Unser Versprechen an Sie: Bei unserer Lösung fallen garantiert keine versteckten Kosten an. Bedenken Sie dies unbedingt bei Ihrem Vergleich mit anderen Anbietern.

Für die Arbeitnehmer fallen im Gegensatz zu Versicherungslösungen überhaupt keine Kosten an – und die Verzinsung erfolgt ab dem ersten Euro.

Kann ein Unternehmen seinen Mitarbeitern auch eine rein arbeitgeberfinanzierte Zusage erteilen?

Ja. Sie sind in der Gestaltung der Zusage sehr flexibel. Dabei können die Zusagen entweder rein vom Arbeitgeber oder rein vom Arbeitnehmer (durch Entgeltumwandlung) finanziert werden, wobei auch eine Mischform (Entgeltumwandlung mit Arbeitgeberzuschuss) möglich ist.

Warum ist die Altersleistung so viel höher als bei einer Versicherung?

Das liegt in erster Linie daran, dass bei unserer Lösung keine versteckten Kosten anfallen. Diese werden bei Versicherungen direkt vom Beitrag abgezogen, sodass nur ein viel kleinerer Betrag auch wirklich angespart wird. Bei uns erfolgt hingegen die Verzinsung ab dem ersten Euro. So ist Ihre erreichbare Leistung für Sie auch transparent nachvollziehbar.

Behalten Arbeitnehmer ihre Anwartschaften, wenn sie den Arbeitgeber wechseln?

Ja, bei einer vorzeitigen Kündigung des Arbeitnehmers bleiben die unverfallbaren Teile der Anwartschaften in voller Höhe erhalten. Die Höhe dieser Anwartschaft richtet sich nach den bis zum Ausscheiden eingebrachten Beträgen und dem zugesagten Zins. Eine Kürzung dieser Anwartschaft erfolgt bei unserer Lösung nicht, da keine versteckten Kosten abgezogen werden.

Kann ich als Arbeitnehmer auch Einmalbeiträge in die Unterstützungskasse einbringen?

Ja. Bei unserem Konzept können auch Einmalbeiträge, etwa aus Tantiemen oder Weihnachtsgeldern, in eine Betriebsrente umgewandelt werden. Die Höhe der Entgeltumwandlung ist bei unserer Unterstützungskasse lohnsteuerlich nicht begrenzt.

Was passiert mit der betrieblichen Altersversorgung, wenn der Arbeitgeber insolvent ist?

Zusagen über unsere Unterstützungskasse unterliegen der gesetzlichen Insolvenzsicherung durch den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV). Bei einer Insolvenz des Arbeitgebers steht der PSV für die gesetzlich unverfallbaren Anwartschaften der Arbeitnehmer ein. Zur Finanzierung des Insolvenzschutzes leistet der Arbeitgeber jährliche Beiträge an den PSV.



Weitere Informationen

Die wichtigsten Informationen zu unserem Konzept gibt es natürlich auch zum Download. Unser Informationsmaterial liefert Ihnen alles Wissenswerte schwarz auf weiß.


Zur Sache

Nicht das, was Du nicht weißt, bringt Dich in Schwierigkeiten, sondern das, was Du sicher zu wissen glaubst, obwohl es gar nicht wahr ist.

Mark Twain
Schriftsteller
(1835-1910)