https://www.mvm.ag/bav/grundlagen/moeglichkeiten-der-betrieblichen-altersversorgung.html
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Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung

Besonders die betriebliche Altersversorgung, also die Altersabsicherung über den eigenen Arbeitgeber, wird unter den Angeboten der zweiten Schicht noch viel zu wenig genutzt. Dabei bietet sie erhebliche Vorteile, die bei keiner anderen Form der Altersvorsorge bestehen: So können Arbeitnehmer zum Beispiel Teile ihres Gehalts unter bestimmten Bedingungen völlig steuer- und sozialversicherungsfrei fürs Alter ansparen.

Man spricht in diesem Zusammenhang von der nachgelagerten Besteuerung. Das bedeutet, dass der Kapitalaufbau während des aktiven Arbeitslebens steuerfrei erfolgt. Erst im Alter wird die Leistung versteuert, dann aber zu einem oft deutlich niedrigeren Steuersatz. Bis zum Rentenbeginn hingegen fallen keine Steuern an, sodass für den Kapitalaufbau erheblich höhere Beträge zur Verfügung stehen. Bei der privaten Vorsorge ist das hingegen nicht möglich: Hier werden alle Beiträge aus dem Nettoeinkommen erbracht, d.h. es steht von vornherein nur die Hälfte oder noch weniger für die Altersvorsorge zur Verfügung. Durch den Zinseszinseffekt sind die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung später um ein Vielfaches höher als bei privater Vorsorge aus dem Nettoeinkommen.

Die betriebliche Altersversorgung sollte daher für jeden Arbeitnehmer ein fester Bestandteil der gesamten Altersvorsorgeplanung sein. In Deutschland stehen hierfür fünf verschiedene Varianten, die sogenannten Durchführungswege zur Verfügung, die wir auf unseren Seiten vorstellen.