Überblick
Für die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung gibt es in Deutschland fünf verschiedene Möglichkeiten, die sogenannten Durchführungswege:
- unmittelbare Pensionszusage (Direktzusage)
- Direktversicherung
- Pensionskasse
- Pensionsfonds
- Unterstützungskasse
Für jeden dieser Durchführungswege gelten spezielle Regeln und Besonderheiten. Auf diesen Seiten geben wir Ihnen einen kurzen Überblick über die verschiedenen Formen, wobei wir uns auf die aktuelle Rechtslage beziehen. Für ältere Verträge gelten teilweise andere Regelungen.
Gut zu wissen
Für alle Durchführungswege gilt: Der Arbeitgeber steht immer für die zugesagte Leistung ein, ganz egal, ob die Altersversorgung über eine Versicherung durchgeführt wird oder nicht. Diese Einstandspflicht ist in § 1 Abs. 1 S. 3 des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) geregelt. Gerade bei Versicherungsverträgen kann es zu einer Nachhaftung des Arbeitgebers kommen, wenn die spätere Versicherungsleistung aufgrund der hohen Kostenbelastung, gerade in den ersten Vertragsjahren, zu niedrig ausfällt. Arbeitgeber sollten sich dieses Risikos bei der Wahl des Durchführungswegs bewusst sein.
Zur Sache
Wer in der Jugend spart,
der darbt im Alter nicht.
Christian Fürchtegott Gellert
deutscher Dichter (1715-1769)