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Fragen und Antworten

An dieser Stelle beantworten wir Ihnen allgemeine Fragen zur betrieblichen Altersversorgung.

Sie haben noch Fragen, die wir auf unseren Seiten bisher nicht beantwortet haben? Dann schreiben Sie uns über unser Online-Formular. Unsere Antworten veröffentlichen wir hier.

Was passiert mit meiner betrieblichen Altersversorgung, wenn der Arbeitgeber oder der Versicherer insolvent ist?

Das hängt vom Durchführungsweg ab. Bei den gesetzlich insolvenzgeschützten Durchführungswegen Direktzusage und Unterstützungskasse steht der Pensions-Sicherungs-Verein für die gesetzlich unverfallbaren Anwartschaften ein. Ist hingegen eine Versicherungsgesellschaft insolvent, übernimmt die Sicherungseinrichtung Protektor die Leistungen für den insolventen Versicherer.

Wie viel Geld kann ich in meine betriebliche Altersversorgung einbringen?

Bei den versicherungsförmigen Lösungen Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds ist die Beitragshöhe steuerlich auf 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung begrenzt. Für das Jahr 2024 liegt diese Obergrenze bei 8 % von 90.600 Euro, also bei 7.248 Euro jährlich bzw. 604 Euro monatlich. Bei den anderen Durchführungswegen besteht keine steuerliche Obergrenze, allerdings kann eine besonders hohe Entgeltumwandlung theoretisch sozialversicherungspflichtig sein. Eine Übersicht über die Regelungen sowie weitere Informationen finden Sie unter Steuern und Sozialabgaben.

Können mehrere Verträge nebeneinander bestehen?

Grundsätzlich ja. Allerdings können die Beitragsobergrenzen auf diese Weise nicht umgangen werden, da alle Verträge der betrieblichen Altersversorgung zusammengerechnet werden. Allerdings können selbstverständlich auch versicherungsförmige und nicht versicherungsförmige Durchführungswege kombiniert werden. So kann etwa eine betriebliche Altersversorgung über eine Unterstützungskasse auch dann noch abgeschlossen werden, wenn die Obergrenze bei den versicherungsförmigen Durchführungswegen bereits ausgeschöpft ist.

Was passiert mit meiner betrieblichen Altersversorgung, wenn ich das Unternehmen verlasse?

Bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Unternehmen behalten Sie Ihre Anwartschaft auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung, soweit die sogenannte Unverfallbarkeit bereits eingetreten ist. Weitere Informationen finden Sie unter Unverfallbarkeit.

Was passiert, wenn ich den Vertrag vorzeitig kündigen möchte?

Eine betriebliche Altersversorgung kann jederzeit beitragsfrei gestellt werden. Das bedeutet, dass die Beitragsbelastung für die Zukunft entfällt. Die Leistung wird dann auf dem bisher erreichten Stand eingefroren. Manche Vertragsbedingungen von Versicherungen schränken allerdings die Möglichkeit der Beitragsfreistellung ein.

Kann ich vorzeitig auf die angesparten Gelder zugreifen?

Die betriebliche Altersversorgung wird staatlich gefördert, um den aktiven Kapitalaufbau für den Ruhestand zu unterstützen. Deshalb ist es nicht möglich, vorzeitig auf die angesparten Gelder zuzugreifen, ohne die erhaltenen Vorteile zu verlieren. Wird etwa eine Direktversicherung vorzeitig aufgelöst, müssen oft Steuern und Sozialabgaben in erheblichem Umfang nachgezahlt werden. Weitere Informationen finden Sie bei unseren Informationen zu den einzelnen Durchführungswegen.

Ist die betriebliche Altersversorgung „Hartz-IV-sicher“?

Ja. Auf die Gelder kann nicht vorzeitig zugegriffen werden, da sie für den Ruhestand vorgesehen sind. Daher können sie auch nicht zwangsweise vorzeitig in Anspruch genommen werden.



Wussten Sie schon …?

Die angelegten Vermögenswerte in der betrieblichen Altersversorgung betrugen im Jahr 2009 in allen Durchführungswegen zusammen 468,2 Milliarden Euro. Weit mehr als die Hälfte davon entfällt auf den Durchführungsweg der unmittelbaren Pensionszusage. Zum Vergleich: Der deutsche Bundeshaushalt für dieses Jahr betrug 303,3 Milliarden Euro.


Zur Sache

Die Fragen sind es, aus denen das, was bleibt, entsteht.

Erich Kästner
deutscher Schriftsteller (1899-1974)